AGB
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall übereinstimmend getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung seitens der BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss und Durchführung
Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich bzw. schriftlich die Details im Hinblick auf die Dienstleistungen von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG, Honorar(e) und sonstige Kriterien, die bei der Beratung/dem Training oder dem Coaching relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich seitens der BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG bestätigt werden.
Für Beratungsleistungen im Rahmen der Personalberatung gilt: Der Kunde verpflichtet sich, BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur und relevante Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung eines durch BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG vorgestellten Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG unverzüglich (spätestens 5 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.
§ 3 Vertragsdauer / Vertragsbeendigung
Die jeweilige Dauer der vereinbarten Dienstleistung wird in der Regel einzelvertraglich definiert. Ist diese nicht einzelvertraglich geregelt, oder wird die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit definiert, kann diese beidseitig, mit einer Frist von 4 Wochen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Sollten Termine zwischen BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und dem Kunden vereinbart sein, die durch den Kunden nicht eingehalten, oder gecancelt werden, werden diese mit 50% des vereinbarten Tagessatzes (bei Coachings, Beratungstagen oder Trainings), bzw. mit 50% der nächstfälligen Honorarstufe (bei Personalberatungen) berechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht einen Auftrag auch vorzeitig zu beenden. Ein vorzeitiges Projektende/ein Projektabbruch durch den Kunden berechtigt die BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG zur Berechnung des nächstfälligen Honorars in Höhe von 50%.
§ 4 Mitwirkungsklausel
Für einen erfolgreichen Projektverlauf sind die aktive Mitwirkung und eine kurze Reaktionszeit seitens des Kunden wichtig. Dies beinhaltet ein zeitnahes Feedback zu projektbezogenen Nachfragen seitens BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und in der Personalberatung zu vorgeschlagenen Kandidaten und schnellstmögliche Reaktion, bzw. in der Personalberatung schnellstmögliche Einladung interessanter Kandidaten zu einem Interview. Sollten diese Mitwirkungspflichten verletzt werden, so kann das Projekt seitens BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG vorzeitig beendet werden. Das Projekt kann insbesondere dann von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG beendet, bzw. als abgeschlossen betrachtet werden, wenn BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG innerhalb von 5 Arbeitstagen trotz Nachfragen kein Feedback zur weiteren Vorgehensweise bekommt.
§ 5 Honorar
In der Regel wird einzelvertraglich eine Honorarvereinbarung zwischen BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und dem Kunden getroffen. Für Personalberatungen gilt: Wurde zwischen dem Kunden und BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis ab, beträgt das Honorar 1/3 des im Vertrag mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen sowie die erfolgsabhängigen Bestandteile. Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttojahresgehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des Kandidaten. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung.
Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, 1) wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG ihn dem Kunden vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt. 2) wenn der Kunde einen Kandidaten zunächst ablehnt oder der Kandidat sich gegen den Vertragsschluss mit dem Kunden entscheidet, dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Kunde und dem Kandidaten zustande kommt. 3) Wenn sich der Kunde und der jeweilige Kandidat vor Arbeitsantritt vom Vertrag lösen.
Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Kunden vorlag.
Wenn nicht anders vereinbart werden bei vorzeitigem Projektende oder Abbruch eines Projektes seitens des Klienten oder sonstigem unerwarteten Projektende 50% der nächstfolgenden Honorarstufe berechnet.
§ 6 Fälligkeit / Verzug
Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt, sofort und ohne Abzug, spätestens jedoch nach 14 Kalendertagen zur Zahlung (Zahlungseingang) fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte eine fällige Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen sein, wird je Zahlungserinnerung eine Mahngebühr, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages berechnet. Bis zum Zahlungseingang überfälliger Forderungen behalten wir uns das Recht vor, unsere Aktivitäten in dem Projekt ruhen zu lassen, die Umsetzung zur Beitreibung offener Rechnungsbeträge bleibt davon unberührt. Wird der Zahlungsaufforderung trotz Mahnung nicht nachgekommen, betrachten wir die Zusammenarbeit als beendet und stellen wie unter § 3 dargestellt eine Abschlussrechnung durch vorzeitiges Projektende (50% der nächstfälltigen Honorarstufe). Das trifft auf alle offene Forderungen zu, auch auf etwaige Mahngebühren. Weiterhin behält sich BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG auch das Recht vor, überfällige Außenstände als Zahlungsinformation an Rating- und Bewertungsagenturen weiterzuleiten, sowie überfällige Außenstände zum Vollzug an Inkassounternehmen weiterzuleiten. Dadurch entstehende Verluste/ Mehraufwendungen sind durch den Schuldner zu begleichen.
§ 7 Ersatzbemühungen im Bereich Personalberatung
Kündigt ein von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG für eine Festeinstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt, wird BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG sich bemühen, einen Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. Eine Voraussetzung für die Gewährleistung ist die zeitnahe/direkte Information des Auftraggebers über die Gefährdung eines erfolgreichen Abschlusses der Probezeit, sowie mindestens eine Mediation mit zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidat unter Einbeziehung und aktiver Beteiligung der BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG. Weiterhin kann die Ersatzbemühung nur dann erfolgen, wenn diese zeitnah/direkt mit Eintritt der Kündigung des Mitarbeiters durch den Auftraggeber der BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG angezeigt und durch den Auftraggeber eingefordert wird, sowie mit dem identischen Suchprofil (laut Briefing) umgehend erfolgen soll. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG nicht geben. BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Kündigung, bzw. Nichtantritt der Tätigkeit vorgenommen.
Mündet die proaktive Vorstellung eines Kandidaten ohne schriftlichen Einzelvertrag (Suchauftrag) in ein (ggfs. auch anderweitiges) Arbeits- Vertragsverhältnis zwischen Kandidat und Kunde/Interessenten oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, leistet BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG keine Ersatzbemühungen.
§ 8 Datenschutz
BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Konditionen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen über BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG verpflichtet. Wir bekennen uns zur EU Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) und waren auch Diskretion zu einzelnen Mandaten. Wir behalten uns lediglich vor, sofern nicht anders vereinbart, den Markennamen von Kooperationspartnern als Referenz zu nutzen.
§ 9 Haftung
Da BOLLMANN EXECUTIVES GmbH weder weisungs- noch entscheidungsbefugt für seine Auftraggeber handelt und lediglich beratende Leistungen erbringt, schließt BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die dem Kunden gemäß § 2 obliegt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen BLINZINGER MANAGEMENT & PERSONALBERATUNG und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist Neuwied am Rhein. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.